Checkliste · ab START
NIS2 — betrifft es uns, und was wäre zu tun?
NIS2 ist die europäische Richtlinie zur Cybersicherheit. Sie trifft bestimmte Sektoren ab einer Größenschwelle direkt, und deren Zulieferer mittelbar, weil die Anforderungen in der Lieferkette weitergereicht werden.
Wen es betrifft
Direkt betroffen sind Unternehmen aus Sektoren wie Energie, Wasser, Verkehr, IT, Gesundheit und Abfall ab etwa fünfzig Beschäftigten. Mittelbar betroffen ist jeder, der solche Unternehmen beliefert.
Was es kostet, wenn man es lässt
Neben Bußgeldern steht die persönliche Verantwortung der Geschäftsleitung im Raum. Praktisch relevanter: Kunden fragen die Maßnahmen ab und schließen aus, wer nichts vorweisen kann.
Was zu tun ist
- Betroffenheit sauber prüfen, direkt, mittelbar oder gar nicht. Die Frage ist in einer Stunde geklärt und erspart viel Aufregung.
- Falls direkt betroffen: Registrierung bei der zuständigen Stelle und Meldewege für Sicherheitsvorfälle einrichten.
- Risikomanagement für die IT aufsetzen: Zugriffe, Backups, Notfallplan, Wiederanlauf, und einmal proben.
- Anforderungen an die eigenen IT-Dienstleister vertraglich verankern.
- Die Geschäftsleitung schulen und die Schulung dokumentieren. Das ist ausdrücklich vorgesehen.
Wie wir dabei helfen
Dieses Thema steckt im Themenfeld Cyber-Sicherheit & IT-Resilienz und ist ab dem Paket START (6 Monate) enthalten.
Stand August 2026. Erste Orientierung, keine Rechtsberatung. Ob und ab wann eine Pflicht dich wirklich trifft, klärt der Pflichten-Radar grob und der Betroffenheits-Check in ESSENTIAL verbindlich.