EUDR – Europäische Entwaldungsverordnung
Mit der EUDR Nachhaltigkeit in der Lieferkette sicherstellen
Die Europäische Union hat mit der EUDR einen bedeutenden Schritt unternommen hin zu einer EU-weit einheitlichen Regelung für entwaldungsfreie Lieferketten.
Entwaldungsfrei bedeutet, dass
- als relevant eingestufte Rohstoffe (s.u.) nicht auf Flächen erzeugt wurden, die nach dem 31.12.2020 entwaldet wurden oder
- Holz und Holzprodukte aus Wäldern stammen muss, in denen es nach dem 31. 12.2020 nachweislich keine Waldschädigungen gab.
Wer auf dem europäischen Markt tätig ist, muss seine Rohstoff-Lieferketten also transparent machen und nachhaltig gestalten. Das gilt sowohl für Konzerne als auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und stellt strenge Anforderungen an die Sorgfaltspflichten.
Euer Unternehmen importiert relevante Rohstoffe und ihr müsst den Nachweis liefern, dass diese nicht zur Zerstörung von Waldökosystemen beitragen? Dann hilft euch ESGready, die Europäische Entwaldungsverordnung EUDR umzusetzen.