Wird die CSRD verschoben?

Seit 17.12.2024 fragen sich Unternehmen: Wird die CSRD verschoben? Beziehungsweise verschoben UND abgeschwächt? Zum 5. Januar hätte sie in Deutschland in Kraft treten sollen. Zumindest für Unternehmen mit über 50 Mio. Euro Umsatz, einer Bilanzsumme >25 Mio. Euro oder mehr als 250 Arbeitnehmenden (zwei von drei Kriterien müssen erfüllt sein). Darauf hatte sich die Wirtschaft größtenteils vorbereitet.

Am 17. Dezember 2024 verfassten Bundeskanzler Scholz, Wirtschaftsminister Habeck und weitere Minister dann ein Schreiben an die EU-Kommission, in dem sie fordern, dass die CSRD erst ab 2027 gelten solle. Und die Minister machten in dem Brief den Vorschlag, den Scope der CSRD massiv zu verkleinern – nur noch sehr große Unternehmen mit über 450 Mio Euro Umsatz und >1000 Mitarbeitenden sollen demnach berichtspflichtig werden.

Seither herrscht Ratlosigkeit. Denn so richtig weiß niemand, wie es ausgehen kann. Für eine Einordnung empfiehlt ESGready den Beitrag „Politische Spielchen auf Kosten aller“ von Philippe Diaz, der im Magazin forum Nachhaltig Wirtschaften erschien.